Wittkiel Event Scheune

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung und Nutzung der Wittkiel Event Scheune von der Wittkiel Gruppe, Heinrich Nissen (Vermieter) durch Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen (Mieter) sowie damit in Verbindung stehende Leistungen.

Die folgenden AGBs werden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Vertragspartner (Mieter) und der Wittkiel Gruppe (Vermieter).

1. Abschluss des Vertrages
a) Ein Vertrag entsteht erst durch eine verbindliche Zusage (Bestätigung) von Seiten der Wittkiel Gruppe. Dies gilt gleichfalls für Terminvormerkungen.
b) Ein Vertrag bedarf immer der Schriftform.
c) Die Unter- oder Weitervermietung der zur Nutzung überlassenen Räume durch den Mieter ist nicht gestattet.
d) Ist der Kunde nicht der Mieter selbst oder wird vom Mieter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Mieter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Wittkiel Gruppe.
e) Erfolgt der Gebrauch der gemieteten Veranstaltungsräume durch den Mieter nicht gemäß den bei der Buchung gemachten Angaben oder ist ein Missbrauch zu befürchten, ist die Wittkiel Gruppe zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Mieter ein Recht auf Schadensersatz zusteht.

2. Mietzeitraum
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Raummiete zum Zeitpunkt der im Voraus vereinbarten Tageszeit und endet nach Verlassen der Mieträume, jedoch frühestens nach der vereinbarten Zeit.

3. Leistungen und Preise
a) Die Wittkiel Gruppe ist verpflichtet, die vom Mieter bestellten und von der Wittkiel Gruppe zugesicherten Leistungen zu erbringen.
b) Der Mieter ist verpflichtet, der Wittkiel Gruppe die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
c)  Preise gelten grundsächlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.
d) Die in der Preisliste / dem Angebot genannten Preise sind unverbindlich und werden erst durch den Vertrag verbindlich. Sollten die Veranstaltungen später als 3 Monate nach Vertragsabschluss stattfinden, behält sich die Wittkiel Gruppe bei begründeten Preissteigerungen eine Preisanpassung vor.
e) Werden während einer Veranstaltung vom Mieter zusätzliche, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen in Anspruch genommen, so kann die Wittkiel Gruppe diese Leistungen zusätzlich in Rechnung stellen. Der in Rechnung zu stellende Betrag richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Wittkiel Gruppe.

4. Zahlungen
a) Innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung auf die Raummiete gemäß Vertrag zu leisten. Der Restbetrag der Raummiete gemäß Vertrag ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung an den Vermieter zur Zahlung fällig.
b) Nach der Veranstaltung erfolgt die Endabrechnung aller gebuchten und in Anspruch genommenen Leistungen. Die geleistete Anzahlung wird dabei berücksichtigt. Die Fälligkeit der Endabrechnung ist sofort netto Kasse.
c) Zahlungsverzug mit auch nur einer fälligen Zahlung berechtigt die Wittkiel Gruppe dazu, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Mieter einzustellen.

5. Kündigung durch die Wittkiel Gruppe
Die Wittkiel Gruppe ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn:
a) höhere Gewalt oder andere von der Wittkiel Gruppe nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden, bei deren tieferer Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
c) eine schwerwiegende Vertragsverletzung seitens des Mieters vorliegt, insbesondere die Nichtbeachtung der Geschäftsbedingungen;
d) die Wittkiel Gruppe begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Wittkiel Gruppe gefährden bzw. beschädigen kann.
e) Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Mieter zu erfolgen.
f) Die bei Vertragsabschluss laut Vertrag fällige Anzahlung ist nicht erstattbar!

6. Kündigung des Mieters
a) Dem Mieter wird das Recht der Kündigung vom Vertrag oder der Vereinbarung gewährt, ohne dass hierfür ein Grund vorliegen muss. Eine solche Kündigung hat schriftlich gegenüber der Wittkiel Gruppe zu erfolgen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang des Schreibens beim Vermieter maßgeblich.
b) Bei Kündigungen bis 90 Tage vor der Veranstaltung werden 60% der Mietsumme fällig. Erfolgt die Absage weniger als 90 Tage vor der Veranstaltung wird 90% der Mietsumme fällig.
c) Soweit die Wittkiel Gruppe auf Wunsch des Mieters Leistungen Dritter beauftragt hat, trägt der Mieter im Falle eines durch ihn zu verantwortenden Rücktritts zusätzlich die hieraus entstehenden Kosten. Über die Wittkiel Gruppe gebuchte Fremdleistungen können nur nach den AGB´s der Vertragsfirmen storniert werden.
d) Die bei Vertragsabschluss laut Vertrag fällige Anzahlung ist nicht erstattbar!

7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
a) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Mieters unter Nutzung des Stromnetzes der Wittkiel Gruppe haben den allgemeinen und besonderen Anforderungen der örtlichen Aufsichtsbehörde und dem gegenwärtigen Standard technischer Anlagen zu genügen. Für deren Auswirkung auf Gebäude und Personen ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und haftbar.
b) Eine Überlastung des Stromnetzes durch die Benutzung technischer zusätzlicher Einrichtungen muss ausgeschlossen sein. Die Wittkiel Gruppe übernimmt soweit keine Haftung.
c) Die von der Wittkiel Gruppe zur Verfügung gestellten technischen Geräte und Anlagen dürfen vom Personal des Mieters nur nach Anweisungen durch die Wittkiel Gruppe bedient werden.
d) Störungen an den von der Wittkiel Gruppe zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen sind unverzüglich anzuzeigen. Sie werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Wittkiel Gruppe diese Störung nicht zu vertreten hat.

8. Leistungen Dritter
Soweit die Wittkiel Gruppe für den Mieter auf dessen Veranlassung Leistungen / Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Mieters. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Wittkiel Gruppe von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Leistungen / Einrichtungen frei.

9. Verantwortlichkeiten des Mieters
a) Werden für eine Veranstaltung in der Wittkiel Scheune besondere Prüfungen, Abnahmen, Genehmigungen oder Erlaubnisse benötigt, so ist für deren rechtzeitige Beantragung und Durchführung, sowie für die Übernahme von Kosten und Gebühren ausschließlich der Mieter selbst verantwortlich, sowie diese nicht mit der Beschaffenheit der Räume im Zusammenhang stehen. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und allen sonstigen Vorschriften obliegt dem Mieter.
b) Der Mieter unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der Wittkiel Gruppe. Den Anordnungen der Wittkiel Gruppe bzw. ihrer Vertreter ist Folge zu leisten.
c) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen vorher mit der Wittkiel Gruppe abzustimmen.
d) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind innerhalb der vereinbarten Mietzeit zu entfernen. Unterlässt der Mieter das, darf die Wittkiel Gruppe die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Wittkiel Gruppe für die Dauer des Verbleibs eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Kosten für die Raummiete berechnen. Dem Mieter ist gestattet, der Wittkiel Gruppe einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
e) Sämtliche der genutzten Räume sind zum Ende des Vertragsverhältnisses ordnungsgemäß herzurichten und besenrein zu hinterlassen. Das bedeutet, dass sämtliche Informations-, Dekorations- und Arbeitsmaterialien entfernt und bei der Veranstaltung entstandener Abfall entsorgt werden. Die Endreinigung erfolgt durch die Wittkiel Gruppe zu dem in der Preisliste aufgeführten Preis, sofern Verunreinigungen ein normales Maß nicht überschreiten.

10. Haftung
a) Die Gewährleistung der Wittkiel Gruppe ist auf die vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Die Haftung der Wittkiel Gruppe ist gänzlich ausgeschlossen, soweit sie sich auf Mängel der Mietsache beziehen, die bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen haben (Ausschluss der Garantiehaftung). Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf die Leistungsmängel vertragswesentlicher Pflichten, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Wittkiel Gruppe zurückzuführen sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit es sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Insoweit ist lediglich die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
b) Die Wittkiel Gruppe haftet nicht für die Verhinderung der Gebrauchsüberlassung durch Ursachen und unabwendbare Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Stromausfall, Feuer, Wasser, Brand, Streik etc.). Die Wittkiel Gruppe haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden eingebrachten Gegenständen, insbesondere technischem Gerät, Waren, Daten oder Ähnliches entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass die Wittkiel Gruppe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Mieter ist verpflichtet, sich insbesondere gegen Spannungsschäden an der EDV technisch und versicherungsmäßig abzusichern, da eine Haftung diesbezüglich im vorstehenden Umfang durch die Wittkiel Gruppe ausgeschlossen ist.
c) Für Garderobe übernimmt die Wittkiel Gruppe keine Haftung, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
d) Der Mieter ist verpflichtet, die Wittkiel Gruppe unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen sowie bereits entstandene Schäden anzuzeigen.
e) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden in den Räumen und der Ausstattung (Personen- und Sachschäden), einschließlich Gebäude- und Glasschäden, die während der Zeit ihrer Überlassung von ihm, seinem Personal, Veranstaltungsbesuchern oder von sonstigen Dritten, die sich mit Wissen, Duldung oder Veranlassung des Mieters im oder an den vermieteten Räumlichkeiten aufhalten, fahrlässig (einfache und mittlere Fahrlässigkeit), grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
f) Entsprechende Schäden sind der Wittkiel Gruppe unverzüglich anzuzeigen.
g) Die Wittkiel Gruppe hat grundsätzlich die Bildrechte auf von Mitarbeitern der Wittkiel Gruppe gemachte Fotos in und außerhalb der Scheune während der Mietzeit.

11. Datenschutz
a) Alle auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden im Einverständnis des Mieters gespeichert.

12. Schlussbedingungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wittkiel. Es gilt deutsches Recht.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

© Wittkiel Gruppe Heinrich Nissen – Wittkielhof – 24409 Stoltebüll

Wittkielhof
24409 Wittkiel
Tel.: 0 46 42 / 92 13013 
E-Mail: info@wittkiel-events.de